Mindestlohn, viele Fragen – keine Antworten


Selbst die erfahrensten und professionellesten Rechtsanwender wissen nichts genaues, Sie kratzen sich am Hinterkopf. Sie zweifeln über die Auslegung des MiLoG! Die knappen Bestimmungen des Mindestlohngestzes wurden vom Gesetzgeber bewusst der Auslegung durch die jeweiligen Fachgerichte überlassen. Für die nächsten Jahre heißt das, dass niemand einen hauch von Rechtssicherheit hat, aber jeder seit dem 01.01.2015 mit den aufgeworfenen Fragen umgehen muss!

Dr. Schober (Anwalt für Vertragsrecht aus Dresden) nimmt sich dies zum Anlass, gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Januar einen Vortrag zu halten, in dem auf die eventuellen Gestaltungsmöglichkeiten eingegangen wird. Seht auf seiner Seite (oben in diesem Abschnitt verlinkt) nach Informationen und nach dem Wann und Wo!


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