Grundlagen für eine Gefährdungsbeurteilung


Kein Unternehmen sollte ohne eine Gefährdungsbeurteilung auskommen. Sie ist sehr wichtig für jeden sicheren Arbeitsablauf. Was genau die Gefährdungsbeurteilung ist, warum sie wann von wem erstellt werden und was darin enthalten sein muss erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Ab der ersten Person, die in einem Unternehmen eingestellt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Geregelt ist diese Grundlage im Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) und weiteren Verordnungen, wie zum Beispiel der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung.

Um festzustellen wie genau der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen aussehen muss, müssen:

  • Die Tätigkeiten und der Arbeitsplatz des Mitarbeiters definiert sein
  • Erkennen, welche möglichen Gefährdungen an dem Arbeitsplatz entstehen können und
  • Maßnahmen ermitteln, die diese Gefährdungen verhindern oder eingrenzen

Alle genannten Punkte müssen dann in die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und erneuert werden?

Ein genauer Zeitraum für eine Aktualisierung ist nicht festgelegt, dennoch gibt ein paar Kriterien bei den eine unverzügliche Erneuerung erforderlich ist.

  • Sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln
  • Neue Informationen, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

Welche Gefährdungen können an Arbeitsplätzen überhaupt entstehen?

Im Arbeitsschutzgesetz findet sich eine Übersicht über die Arten möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz wieder. Um Gefährdungen festzustellen muss man folgendes beachten:

  • Den Ort und die Gestaltung, sowie die Einrichtung des Arbeitsplatzes,
  • Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 
  • Die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmittel, besonders von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen,
  • Die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten,
  • Unzureichende Qualifikation und Unterweisungen der Arbeitnehmer und
  • Psychische Belastung bei der Arbeit

Wer erstellt eine Gefährdungsbeurteilung?

Es ist die Pflicht des Arbeitgebers eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, jedoch kann sich jeder Arbeitgeber eine fachkundige Unterstützung holen. Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen werden meist von:

  • Betriebsärzten
  • Führungskräften
  • Sicherheitsbeauftragten
  • Betriebsräten oder
  • Unternehmen die im Brandschutz tätig sind, angeboten.

Fazit

Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitgeber wichtig. Falls einem Arbeitnehmer ein Unfall passieren sollte, der durch eine Gefährdungsbeurteilung hätte verhindert werden können, kann es zu rechtlichen Folgen kommen. Falls Ihr Unternehmen noch keine Gefährdungsbeurteilung besitzen sollte, wenden Sie sich an das El-Si Serviceteam.


Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert